Öffnungszeiten

Amtszeiten

  • Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
  • Di, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Di, 07.05.2024 ab 08:00 Uhr

Einschreibung (Kindergarten oder Kinderbetreuung)

Anmeldefenster geschlossen - für Nachmeldungen bitten wir Sie sich mit
Fr. Sabine Visintainer in Verbindung setzen.

Für Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an: Visintainer Sabine





Das Anmeldeportal für das Betreuungsjahr 2024/2025 ist ab 01.03.2024 bis 18.03.2024 geöffnet.


1. Seite ganz untenBitte verwenden Sie hierzu folgenden Link Anmeldung Kinderbetreuung und Kindergarten, Gemeinde Schwarzach Hierzu können Sie die Anmeldung mit oder ohne Registrierung durchführen. (Empfehlung: Registrierung hat für Sie den Vorteil künftig auch auf Ihre jeweiligen Anmeldungen zugreifen zu können und erleichtert weitere Erfassungen).



Bei Fragen oder Unklarheiten: Es besteht die Möglichkeit, sich am Dienstag, dem 05.03.2024 von 14.00 bis 17.00 Uhr Im Foyer des Gemeindesaales über das Betreuungsangebot zu informieren oder offene Fragen mit dem Fachpersonal der jeweiligen Einrichtung vor Ort zu besprechen.

Sie werden voraussichtlich bis Ende April 2024 schriftlich darüber informiert, ob und in welche Einrichtung ihr Kind aufgenommen werden kann.

Kindergarten

Das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz regelt eine Besuchspflicht für 5-jährige sowie für 4-jährige Kinder mit Sprachförderbedarf. Eltern können ihre Kinder, die das 3. Lebensjahr bis zum Stichtag 31.08. vollendet haben, in den Kindergärten (KG) oder in der Kinderbetreuungseinrichtung (KB) der Gemeinde anmelden. Bei der Zuteilung - ob KG oder KB - ist in erster Linie der abzudeckende Betreuungsbedarf und das jeweilige Angebot an Betreuungsplätzen maßgeblich.

Die Besuchspflicht besteht während des gesamten Betreuungsjahres mit Ausnahme der Hauptferien und schulfreien Tage nach dem Pflichtschulzeitgesetz im Ausmaß von 20 Stunden je Woche, die detaillierte Festlegung obliegt der Gemeinde. Gemäß Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz dürfen Kinder, für die Besuchspflicht besteht, nur im Falle einer gerechtfertigten Verhinderung (z.B. Krankheit, Urlaub bis max 5 Wochen) der Einrichtung fernbleiben. Verhinderungen sind der Einrichtung unverzüglich bekanntzugeben


Kindergarteninfo - zur Anmeldung:  weitere Informationen KG

Kindergartentarife (Normaltarif): Tariftabelle des Landes Vorarberg (für Kindergärten Tarifgruppe 3 - 5, altersabhängig)
Stand Nov. 2023 - für Betreuungsjahr 2024/2025 lt. Land ca. +7,8%


Kinderbetreuung

In die Einrichtungen der Gemeinde können Kinder aufgenommen werden, welche zum Stichtag 31.08. entweder ihr 2. oder 3. Lebensjahr beendet haben. In begründeten Fällen (z.B. Beruftstätigkeit beider Eltern) und bei freiem Platzangebot können auch Kinder, die zum Stichtag 31.8. 1,5 Jahre alt sind, aufgenommen werden. 


Kinderbetreuungsinfo - zur Anmeldung:  weiter Informationen KB

Kinderbetreuungstarife: Tariftabelle des Landes Vorarberg (für Kinderbetreuung Tarifgruppe 1 - 3, altersabhängig)
Zur Anwendung kommt bei den Tarifgruppen 1 und 2 der Höchsttarif, Stand Nov. 2023 - für Betreuungsjahr 2024/2025 lt. Land ca. +7,8%



Für Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an: Visintainer Sabine