Wahlen und Volksabstimmungen

Wahlen Wahlen und Volksabstimmungen - Eintragung in der Wählerevidenz bzw. Wahlkartei.

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wahl oder einer Volksabstimmung ist die Eintragung in der Wählerevidenz, der EU-Wählerevidenz oder in der Wählerkartei einer Gemeinde.

Die Wählerevidenz beinhaltet die Wahlberechtigten zu den bundesweiten Wahlen und Volksabstimmungen, die EU-Wählerevidenz die Wahlberechtigten zu den EU-Wahlen und die Wählerkartei die Wahlberechtigten zu den Landes- und Gemeindewahlen.

Alle österreichischen Staatsbürger(innen), die vor dem 1. Jänner das 14. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz in Dornbirn polizeilich gemeldet sind, werden automatisch in die Wählerevidenz, die EU-Wählerevidenz und die Wählerkartei aufgenommen.
Auslandsösterreicher(innen), Unionsbürger(innen),die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen bzw. Auslandsvorarlberger(innen) müssen einen eigenen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz, die EU-Wählerevidenz oder die Wählerkartei stellen.