Öffnungszeiten

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Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 10.11.2025 ab 14:00 Uhr

Studienbeihilfe

Schwarzach gewährt Beihilfe für Studenten 

Die Gemeinde Schwarzach vergibt an Studierende einer Universität, Fachhochschule oder gleichwertigen Bildungseinrichtung mit Hochschulcharakter und Hauptwohnsitz in Schwarzach eine jährliche Studienbeihilfe.

 

Auszug Richtlinien:

§ 3 – Förderungsansuchen 
Förderansuchen sind bis zum 30. November des jeweiligen Studienjahres mittels Formblatt und folgenden  Unterlagen an das Gemeindeamt Schwarzach zu richten:

- Inskriptions- oder Schulbestätigung
- Studienerfolg belegt durch den Bezug der Familienbeihilfe oder Prüfungs-, Kolloquien- und Übungszeugnisse, die einen positiven Studienfortgang nach den geltenden Studienplänen belegen bzw. durch sonstige den Studienerfolg nachweisende Bestätigungen.
- Bei Studienanfänger ist eine Kopie des Reifezeugnisses beizulegen.

Die Studiendauer darf höchstens 50 % der Mindeststudiendauer überschreiten und der Antragsteller darf zum 1.Oktober des laufenden Jahres das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Die Frist für das Studienjahr 2025/2026 endete somit am 30. November 2025.

(Die Bearbeitung der Anträge erfolgt gesammelt ab Ende November)


 


Antragsformular Studienbeihilfe als .pdf (weiter...)

Datei herunterladen: PDFRichtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfe durch die Gemeinde Schwarzach


  

Ansprechpartnerin

Frau Annette Scholl