Schwarzach gewährt Beihilfe für Studenten
Die Gemeinde Schwarzach vergibt an Studierende einer Universität, Fachhochschule oder gleichwertigen Bildungseinrichtung mit Hochschulcharakter und Hauptwohnsitz in Schwarzach eine jährliche Studienbeihilfe.
Auszug Richtlinien:
§ 3 – Förderungsansuchen
Förderansuchen sind bis zum 30. November des jeweiligen Studienjahres mittels Formblatt und folgenden Unterlagen an das Gemeindeamt Schwarzach zu richten:
- Inskriptions- oder Schulbestätigung
- Studienerfolg belegt durch den Bezug der Familienbeihilfe oder Prüfungs-, Kolloquien- und Übungszeugnisse, die einen positiven Studienfortgang nach den geltenden Studienplänen belegen bzw. durch sonstige den Studienerfolg nachweisende Bestätigungen.
- Bei Studienanfänger ist eine Kopie des Reifezeugnisses beizulegen.
Die Studiendauer darf höchstens 50 % der Mindeststudiendauer überschreiten und der Antragsteller darf zum 1.Oktober des laufenden Jahres das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Die Frist für das Studienjahr 2025/2026 endete somit am 30. November 2025.
(Die Bearbeitung der Anträge erfolgt gesammelt ab Ende November)
Antragsformular Studienbeihilfe als .pdf (weiter...)
Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfe durch die Gemeinde Schwarzach
Ansprechpartnerin
Frau Annette Scholl
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