Anmeldefenster geöffnet
Für Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an: Visintainer Sabine
Das Anmeldeportal für das Betreuungsjahr 2025/2026 ist ab 03.02.2025 bis 02.03.2025 geöffnet.
Bitte verwenden Sie hierzu folgenden Link Anmeldung Kinderbetreuung und Kindergarten, Gemeinde Schwarzach Hierzu können Sie die Anmeldung mit oder ohne Registrierung durchführen. (Empfehlung: Registrierung hat für Sie den Vorteil künftig auch auf Ihre jeweiligen Anmeldungen zugreifen zu können und erleichtert weitere Erfassungen).
Bei Fragen oder Unklarheiten:
Es besteht die Möglichkeit, sich am Dienstag, dem 18.02.2025 von 14.00 bis 16.00 Uhr im Gemeindehaus Schwarzach (Eingang Dorfplatz) über das Betreuungsangebot zu informieren oder offene Fragen mit dem Fachpersonal der jeweiligen Einrichtung vor Ort zu besprechen.
Sie werden voraussichtlich bis Ende April schriftlich darüber informiert, ob und in welche Einrichtung ihr Kind aufgenommen werden kann. |
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Das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz regelt eine Besuchspflicht für 5-jährige sowie für 4-jährige Kinder mit Sprachförderbedarf. Eltern können ihre Kinder, die das 3. Lebensjahr bis zum Stichtag 31.08. vollendet haben, in den Kindergärten (KG) oder in der Kinderbetreuungseinrichtung (KB) der Gemeinde anmelden. Bei der Zuteilung - ob KG oder KB - ist in erster Linie der abzudeckende Betreuungsbedarf und das jeweilige Angebot an Betreuungsplätzen maßgeblich.
Die Besuchspflicht besteht während des gesamten Betreuungsjahres mit Ausnahme der Hauptferien und schulfreien Tage nach dem Pflichtschulzeitgesetz im Ausmaß von 20 Stunden je Woche, die detaillierte Festlegung obliegt der Gemeinde. Gemäß Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz dürfen Kinder, für die Besuchspflicht besteht, nur im Falle einer gerechtfertigten Verhinderung (z.B. Krankheit, Urlaub bis max 5 Wochen) der Einrichtung fernbleiben. Verhinderungen sind der Einrichtung unverzüglich bekanntzugeben
allg. Kindergarteninfo: Kindergarteninfo
In die Einrichtungen der Gemeinde können Kinder aufgenommen werden, welche zum Stichtag 31.08. entweder ihr 2. oder 3. Lebensjahr beendet haben. In begründeten Fällen (z.B. Beruftstätigkeit beider Eltern) und bei freiem Platzangebot können auch Kinder, die zum Stichtag 31.8. 1,5 Jahre alt sind, aufgenommen werden.
allg. Kinderbetreuungsinfo: Kinderbetreuungsinfo
Tariftabelle des Landes Vorarlberg
Die Abrechnung durch die Gemeinde erfolgt monatlich.
Für Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an: Visintainer Sabine