Öffnungszeiten

Amtszeiten

  • Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
  • Di, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mi, 17.04.2024 ab 08:00 Uhr

Vereinsförderungen

Allgemeines

Die Gemeinde Schwarzach als Trägerin von Privatrechten fördert die im Interesse der Gemeinschaft gelegenen Vereinsaktivitäten nach Maßgabe der im jeweiligen Voranschlag der Gemeinde Schwarzach zur Verfügung stehenden Mittel.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 


Folgende Punkte sind zu beachten bzw. folgende Unterlagen sind vorzulegen (gültig für alle Vereine):

- Anträge auf Gewährung von Gemeindeunterstützungen sind bis zum 30.9. des Vorjahres der Förderung zu stellen.
- Der Förderungswerber hat auf Verlangen Auskunft über interne Verhältnisse (z.B. Vereinsstatuten, Vereinsorgane) zu geben.
- statistischer Erhebungsbogen (siehe Download)
- Mitgliederliste mit Name, Geburtsjahr, Hauptwohnsitz (Ort) 

 



Formular "Statistischer Erhebungsbogen" als pdf (weiter...)

Formular "Statistischer Erhebungsbogen" als doc (weiter...)




Datei herunterladen: PDFRichtlinien für Sportvereine (weiter...)