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Nationalratswahl am 29. September 2024

Nationalratswahl – 29. September 2024 

Gemäß § 1 Abs. 2 der Nationalratswahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2023, findet die Wahl zum Nationalrat am 29. September 2024 (BGBl. II Nr. 169/2024) statt. 

Wahlberechtigt sind alle, welche am 9. Juli 2024 (Wahlstichtag) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in der Wählerevidenz der Gemeinde Schwarzach eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind sowie spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben oder als Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bis zum Ende des Einsichtszeitraumes für die Auflegung der Wählerverzeichnisse am 8. August 2024 auf Antrag in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählereverzeichnis eingetragen worden sind. Es besteht keine Wahlpflicht. Es wird jedoch gebeten, vom Recht der Wahl und somit der indirekten Mitsprache möglichst Gebrauch zu machen. Unionsbürger sind zur Nationalratswahl nicht wahlberechtigt. 

Damit es bei der persönlichen Stimmabgabe zu keinen längeren Wartezeiten kommt, hat die Gemeindewahlbehörde gemäß NRWO das Gebiet der Gemeinde Schwarzach für die Durchführung der Nationalratswahl am 29. September 2024 in nachstehende Wahlsprengel aufgeteilt und die Wahllokale und die Wahlzeit wie folgt bestimmt:

Wahlsprengel Nationalratswahl 2024.pdf herunterladen (0.08 MB)


Darum ist es wichtig, die „Amtliche Wahlinformation“ genauestens auf das für Sie zuständige Wahllokal (Wahlsprengel) zu kontrollieren. Beachten Sie: Eine persönliche Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal (Wahlsprengel) in Schwarzach ist nicht möglich. 

Wahlkartenwähler(innen) können ihr Wahlrecht in allen Wahllokalen ausüben. 

Unbedingt beachten:

Bitte bringen sie den Abschnitt „Amtliche Wahlinformation“ und einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass udgl.) in ihr Wahllokal mit. 

Bei Verhinderung am Wahlsonntag besteht wieder die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen. Die entsprechende Anforderungskarte erhalten Sie ebenfalls mit der „Amtlichen Wahlinformation“ zugeschickt. Eine Antragsstellung kann auch online über www.meinewahlkarte.at erfolgen.

Bitte beantragen Sie die Wahlkarte möglichst frühzeitig, um eine rechtzeitige Zustellung und fristgerechte Rücksendung der Wahlkarte per Post gewährleisten zu können. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahlsonntag vor Schließung des letzten Wahllokales (17 Uhr) bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eingelangt sein.

  • Wahlkarten können nicht per Telefon beantrag werden.
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 25. September 2024, 24:00 Uhr
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für persönlich bei der Gemeinde eingebrachte Anträge oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, ist der 27. September 2024, 12 Uhr.

Wahlkarten, die erst nach dem Schließen des letzten Wahllokals bei der Gemeinde (13 Uhr) einlangen, gelten als verspätet und können bei der Ermittlung des Stimmenergebnisses nicht berücksichtigt werden.

Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind (Wahlkartenwähler), dürfen ihre Stimme nurmehr mit ihrer Wahlkarte abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise sie wählen möchten. 

Für weitere Fragen steht ihnen das Wahlbüro Schwarzach, 05572 58115-201, gerne zur Verfügung.


Wahlservice zur Nationalratswahl am 29.09.2024 (5,71 MB) - .PDF

22.08.2024