Öffnungszeiten

Amtszeiten

  • Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
  • Di, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Fr, 03.05.2024 ab 08:00 Uhr

Seit heute 19.5.2021 gelten 3-G-Regeln

corona test

Aufgrund der seit heute 19.5.2021 geltenden 3-G-Regeln finden die Beaufsichtigten Selbsttests im Gemeindesaal nicht mehr statt. Informationen zu Testmöglichkeiten finden Sie unter (https://vorarlberg.at/vorarlbergtestet) oder telefonisch unter 0800-201 360.

3-G-Regeln:
Das gilt für geimpfte Personen:

Frisch geimpft - ein Test ist weiterhin notwendig

Erstimpfung ist zumindest 22 Tage her - Eintritt bis drei Monate nach Impfung (Für Johnson & Johnson gilt: neun Monate)

Bereits zweimal geimpft - Eintritt bis neun Monate nach dem ersten Stich

Das gilt für genesene Personen:

Nach Ablauf der Infektion sind Genesene für sechs Monaten von der Testpflicht befreit

Ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über die Infektion gelten als Nachweise

Ein Nachweis über Antikörper gilt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt

Das gilt für getestete Personen:

Ein PCR-Test für 72 Stunden ab der Probenentnahme

Ein Antigen-Schnelltest (bei Apotheke, Arzt oder Teststraße) für 48 Stunden

Ein registrierter Selbsttest für 24 Stunden

Ein sogenannter "Point-of-Sale-Test" - dieser gilt einmalig für den Eintritt einer Dienstleistung

Die Selbsttests (Wohnzimmertest) Kits sind für SchwarzacherInnen im Gemeindehaus zu den Öffnungszeiten abzuholen. Es werden pro Person/pro Woche 2 Testkits ausgegeben.

Die Anmeldung und Auswertung erfolgt über die Testplattform des Landes
(https://covid.lwz-vorarlberg.at/LWZ_GesundheitCovid/Covid/Selection

11.03.2021