Öffnungszeiten

Amtszeiten

  • Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
  • Di, Mi, Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 17.06.2024 ab 07:30 Uhr

Gurtenpflicht

Gurtenpflicht besteht für alle Insassinnen/Insassen eines Kfz, d.h. sowohl für die Fahrerin/den Fahrer und die Beifahrerin/den Beifahrer als auch für alle, die sich auf der Rückbank befinden.

Jede Insassin/jeder Insasse eines Kfz ist verpflichtet, den Sicherheitsgurt anzulegen, wenn ein Sitzplatz damit ausgerüstet ist. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung ist jede Person ab 14 Jahren selbst verantwortlich; die Fahrerin/den Fahrer trifft keine rechtliche Verantwortung, wenn sich die Mitfahrenden nicht anschnallen. Die Fahrerin/der Fahrer ist jedoch für die ordnungsgemäße Sicherung der Mitfahrenden bis 14 Jahren verantwortlich.

Achtung

Eine Schwangerschaft stellt keine Ausnahme von der Gurtenpflicht dar.

Rechtsgrundlagen

§ 106 Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie